Als freischaffender/freiberuflicher Künstler verkaufe ich meine eigens erschaffenen Kunstwerke. Die künstlerische Tätigkeit unterliegt nicht der Gewerbeordnung oder dem HGB (§ 18 EStG und § 1 PartGG). Der Verkauf von eigenen Kunstwerken ist kein gewerblicher Handel sondern wird dem Gesetz nach wie ein Endverbraucher behandelt und unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Das Büro Kambor-Wiesenberg ist Kleinunternehmen gemäß §19 UStG (im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet), der Geschäftsführer ist Stephan Kambor.
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